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3. Tarifinfo: Keine Einigung in Sicht – Arbeitgeber taktieren weiter
Nur Mini-Fortschritte bei der dritten Tarifverhandlung für die Leiharbeit: Die Arbeitgeber bieten weiter völlig ungenügende Lohnerhöhungen und nur 25 Euro mehr Weihnachts- und Urlaubsgeld. Die Leihbeschäftigten in den Betrieben starten mit Aktionen für ihre Forderungen.
Auch die dritte Verhandlung für die Beschäftigten in Leiharbeit brachte keine Einigung. Die Arbeitgeber kamen den DGB-Gewerkschaften nur in Mini-Schritten entgegen. Bei der Erhöhung der Entgelte legten die Arbeitgeber kein neues Angebot vor: im Schnitt gerade mal ein Prozent mehr im Jahr, und das fünf Jahre lang. Völlig inakzeptabel aus Sicht der IG Metall und der anderen DGB-Gewerkschaften. Die DGB-Tarifgemeinschaft fordert 8,5 Prozent mehr Geld, für zwölf Monate.
Auch bei den Jahressonderzahlungen – Weihnachts- und Urlaubsgeld – gab es kaum Fortschritte. Die Arbeitgeberverbände iGZ und BAP boten lediglich 25 Euro mehr - allerdings erst ab 2023 und ab dem fünften Beschäftigungsjahr. Die DGB-Gewerkschaften fordern für ihre Mitglieder ein volles dreizehntes Monatsgehalt.
Lediglich beim Urlaub bewegten sich die Arbeitgeber: Die Beschäftigten sollen nun früher einen höheren Urlaubsanspruch bekommen. Derzeit haben Leihbeschäftigte im ersten Jahr lediglich Anspruch auf 24 Tage. Die DGB-Tarifgemeinschaft fordert 28 Tage und 30 Tage nach dem zweiten Beschäftigungsjahr.
Aktionen der Leiharbeiter in den Betrieben
Erstmals in dieser Leiharbeits-Tarifrunde machten die Leihbeschäftigten in den Betrieben Druck für ihre Forderungen. Aktionen gab es unter anderem bei BMW in Dingolfing, wo die Leiharbeiter auf dem Werksgelände demonstrierten und eine Demo in der Werkshalle bei Siemens in Frankfurt. In vielen Betrieben verteilten IG Metall-Vertrauensleute Flugblätter an die Leihbeschäftigten. In den nächsten Tagen sind weitere Aktionen geplant.
Die nächste Verhandlung in der Tarifrunde für die Leiharbeit ist voraussichtlich am 17. Dezember. Zum Jahresende laufen die aktuell geltenden Tarifverträge aus. Damit endet die Friedenspflicht, und Warnstreiks sind ab 1. Januar 2020 in der Leiharbeit möglich.
2. Tarifinfo: Noch alles offen
Nach der zweiten Verhandlungsrunde noch alles offen
Am 29. Oktober 2019 fand in Frankfurt die zweite Verhandlungsrunde für die Tarifverträge in der Leiharbeit statt. Nach der enttäuschenden ersten Verhandlungsrunde erwartete die DGB-Tarifgemeinschaft von der Arbeitgeberseite ein verhandlungsfähiges Angebot.
Kaum Bewegung!
In der Verhandlungsrunde nahmen die Arbeitgeber zu allen gewerkschaftlichen Punkten Stellung. Ihre konkreten Angebote sind aber völlig unzureichend und lassen nach wie vor keinerlei Anerkennung für die gute Arbeit der Beschäftigten in der Leiharbeit erkennen.
So wurde im Bereich Entgelt ein völlig unzureichendes Angebot präsentiert. Mit Laufzeiten von bis zu 5 Jahren und Tariferhöhungen, die sogar noch unter der Inflationsrate bleiben. Im Ergebnis würde das Einkommen vieler Leiharbeitsbeschäftigter wieder auf das Niveau des gesetzlichen Mindestlohns absinken. Auch zur Erhöhung der Jahressonderzahlungen sowie der Urlaubstage ist das Angebot so gering, dass man am Einigungswillen der Arbeitgeber zweifeln muss.
Die DGB-Tarifgemeinschaft erwartet für die nächste Runde im November eine deutliche Bewegung der Arbeitgeber bei Einkommen und Laufzeit. Es muss auch Schluss sein mit der Blockade bei den Themen Jahressonderzahlungen, Urlaubstage und >Bonus für Gewerkschaftsmitglieder.
Die DGB-Tarifgemeinschaft fordert gute Arbeit in der Leiharbeit. Das haben die Beschäftigten verdient.
Die Forderungen der DGB-Tarifgemeinschaft auf einen Blick
- Erhöhung der Entgelte um 8,5% bei einer Laufzeit von 12 Monaten
- Erhöhung der Jahressonderzahlungen: Mehr Urlaubs- und Weihnachtsgeld, insgesamt in der Höhe eines 13. Monatsgehalts, verknüpft mit einer Vorteilsregelung exklusiv für die Mitglieder der DGB-Gewerkschaften
- Erhöhung der Urlaubstage: Zunächst 28, nach dem 2. Jahr 30 Urlaubstage
- Verbesserung der Zuschlagsregelungen: Leiharbeitsbeschäftigte sollen bessere und mindestens dieselben Zuschläge, etwa für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, erhalten wie die Beschäftigten der jeweiligen Entleihbetriebe
Du bist gefragt!
Beteilige dich vor Ort und im Betrieb und gib deiner Gewerkschaft eine starke Stimme in der Tarifrunde. Sprich Deine Kolleginnen und Kollegen an!
Übrigens: Anspruch auf Leistungen aus dem Tarifvertrag haben nur Gewerkschaftsmitglieder.
Du bist noch kein Gewerkschaftsmitglied?
Änder das unter www.dgb.de/service/mitglied-werden/ und werde Teil der Bewegung.
Bei Rückfragen wende dich an:
Weitere Informationen unter:
Tarifverhandlungen für die Leiharbeit gestartet
Wir fordern 8,5 Prozent mehr Geld für Leiharbeiter, Verbesserungen bei Urlaub, Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie bei Zulagen. Die Arbeitgeber weisen das als überzogen zurück und machten selbst kein Angebot zur Entgelterhöhung. Zur nächsten Verhandlung erwarten wir ein verhandlungsfähiges Angebot.
Am Dienstag starteten die Tarifverhandlungen der DGB-Gewerkschaften – darunter auch die IG Metall - mit den Leiharbeitgeberverbänden iGZ und BAP in Berlin. Die DGB-Gewerkschaften fordern 8,5 Prozent mehr Geld für die Beschäftigten – sowie weitere Verbesserungen bei Urlaub, Weihnachts- und Urlaubsgeld und bei den Zulagen.
Die Arbeitgeber wiesen unsere Forderungen als „überzogen“ und „zu teuer“ zurück. Ihre Begründung: Die Konjunktur schwächelt, die Leiharbeit geht zurück. Sie forderten, dies in den Tarifverhandlungen stärker zu berücksichtigen. Bezogen auf die anderen Forderungen der Gewerkschaften signalisierten die Arbeitgeber vage Verhandlungsbereitschaft, machten aber kein Angebot für eine Entgelterhöhung.
Unsere Forderungen auf einen Blick:
- 8,5 Prozent mehr Geld.
- Erhöhung des Weihnachts- und Urlaubsgelds – von derzeit insgesamt 300 Euro auf ein volles 13. Monatsgehalt, mit einem Bonus für Gewerkschaftsmitglieder.
- Mehr Urlaub: zunächst 28 Tage (bisher nur 24 Tage im ersten Beschäftigungsjahr), nach dem zweiten Jahr 30 Urlaubstage im Jahr.
- Höhere Zuschläge: Leiharbeitsbeschäftigte sollen mindestens dieselben Zuschläge - etwa für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit - erhalten wie die Stammbeschäftigten ihrer Entleihbetriebe.
„Beim nächsten Verhandlungstermin am 29.Oktober muss sich die Arbeitgeberseite deutlich auf uns zu bewegen und ein konkretes Angebot auf den Tisch legen“, fordert Juan-Carlos Rio Antas, der als Vertreter der IG Metall die Tarifverhandlungen mit führt. „Einen Stillstand in der Branche darf es nicht geben. Die Leiharbeit muss endlich zu einer Branche mit guten Löhnen und guten Arbeitsbedingungen werden und die Löhne müssen deutlich steigen.“
Begründung für 8,5%-Forderung auf der ver.di-Website
Hier findet sich die Begründung für die 8,5%-Forderung:
Leiharbeit: Entgelterhöhung von 8,5 Prozent gefordert
IG Metall fordert 8,5 Prozent mehr für Leiharbeiter
Die IG Metall fordert 8,5 Prozent mehr Geld für Leiharbeiter – sowie weitere Verbesserungen, wie mehr Urlaub, Weihnachts- und Urlaubsgeld. Diese Forderung hat der IG Metall-Vorstand beschlossen. Die Tarifverhandlungen der DGB-Gewerkschaften mit den Arbeitgeberverbänden starten am 17. September.
Die IG Metall fordert 8,5 Prozent mehr Geld für die Beschäftigten in der Leiharbeit und Verbesserungen in den Manteltarifverträge, etwa beim Urlaub und Jahressonderzahlungen. Das hat der IG Metall-Vorstand auf Empfehlung der gewählten Tarifkommission beschlossen. Die Forderung ist innerhalb der DGB-Gewerkschaften abgestimmt. Am 17. September starten dann die Tarifverhandlungen zwischen der DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit und den Arbeitgeberverbänden in der Leiharbeit iGZ und BAP. Die Tarifverträge betreffen bundesweit rund 98 Prozent der Leihbeschäftigten.
Mit der überdurchschnittlichen Entgelterhöhung will die IG Metall einen deutlichen Abstand der unteren Tarifentgelte zum Mindestlohn erreichen. Die Entgeltgruppe 1 in der Leiharbeit liegt derzeit bei 9,79 Euro (West) und 9,49 Euro (Ost).
Jahressonderzahlung, Plus für Mitglieder, mehr Urlaub
Neben der Entgelterhöhung fordert die IG Metall Verbesserungen der sogenannten Manteltarifverträge, in denen etwa Arbeitszeit und Urlaub geregelt sind. Die IG Metall will beispielsweise tariflich gesicherte Jahressonderzahlungen - Weihnachts- und Urlaubsgeld - in Höhe von insgesamt einem Monatsentgelt. Davon soll ein Teil exklusiv an Gewerkschaftsmitglieder gehen.
Nach Vorstellung der IG Metall sollen die Leihbeschäftigten in Zukunft mehr Urlaub bekommen. Derzeit erhalten Leihbeschäftigte im ersten Beschäftigungsjahr gerade mal 24 Arbeitstage.
Auch fordert die IG Metall, dass Leiharbeiter mindestens die selben Zuschläge für Nachtarbeit, Sonntagsarbeit und Feiertage erhalten wie die Stammbeschäftigten in ihrem Kundenbetrieb.
DGB-Gewerkschaften haben Leiharbeiter befragt
Start der Tarifbewegung war eine Befragung der Leihbeschäftigten. Die DGB-Gewerkschaften haben in den letzten Monaten tausende Leiharbeiter in den Betrieben befragt, welche Fragen ihnen besonders wichtig sind. Ergebnis: Das Geld hat für sie absolute Priorität: Über drei Viertel sagen, dass ihnen die Erhöhung ihres Stundenentgelts sehr wichtig ist. Fast ebenso viele finden höhere Einmalzahlungen sehr wichtig.
Die aktuellen Entgelttarifverträge mit iGZ und BAP laufen noch bis zum 31. Dezember 2019. Dann endet auch die Friedenspflicht.
Europarechtswidrigkeit der deutschen Leiharbeit?
Halten die deutsche Rechtslage und die Tarifvertragspraxis den europäischen
Vorgaben stand?
Es diskutieren:
Prof. Dr. Wolfgang Däubler
-Universität Bremen-
Rechtsanwalt Werner Stolz
-Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V.-
Moderation:
Marie Diekmann
-Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main-
Wann? Mittwoch, 26. Juni 2019 um 18:30 Uhr
Wo? Institut für Sozialforschung,
Senckenberganlage 26,
60325 Frankfurt am Main,
Sitzungssaal I
Eine Veranstaltung der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V.
Weiter Informationen: Einladungsschreiben (PDF)
Tarifrunde Leiharbeit: Jetzt gezielt Kolleginnen und Kollegen ansprechen.
Liebe/r Vorname,
in einigen Tagen wollen wir mit den Aktivitäten zur Tarifrunde Leiharbeit 2019/2020 starten.
Wie in den vergangenen Tarifrunden auch, wollen wir als Teil der Tarifgemeinschaft der DGB-Gewerkschaften die Tarifbewegung aktiv gestalten.
Beginnen möchten wir in der ersten Phase mit einer aktivierenden Befragung. Denn die Meinung der Beschäftigten ist uns wichtig. Daher wollen wir die Kolleginnen und Kollegen von Beginn an direkt miteinbeziehen. Eine gute Beteiligung in den Betrieben ist ein starkes Signal in jeder Tarifrunde. Das Aktionsmaterial wird in den nächsten Tagen direkt in die Betriebe geliefert.
Neben einer Erhöhung der Stundenentgelte berät die IG Metall-Tarifkommission in dieser Tarifrunde vor allem über qualitative Forderungen wie mehr Urlaubsanspruch oder das Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Dazu brauchen wir viele engagierte Mitstreiterinnen und Mitstreiter und Eure Unterstützung.
Deshalb unsere Bitte: Sprecht Eure Kolleginnen und Kollegen, die in Leiharbeit beschäftigt sind, an und bittet sie um ihre Teilnahme an der Befragung: Ihre Stimme zählt! Und ladet sie ein, Mitglied der IG Metall zu werden. Denn jedes Mitglied macht uns stärker.
Die weiteren nächsten Schritte nach der Befragung:
ab 20. Mai
Die Flyer mit integrierter Befragung werden in die Betriebe geliefert.
Die Befragung läuft bis Ende Juni.
Juli
Die Befragungsergebnisse werden veröffentlicht und mit den Beschäftigten
diskutiert. Wir gewinnen Mitglieder für unsere gemeinsame Sache.
Klage auf Equal Pay gegen Time Partner Personalmanagement GmbH am 7. März am LAG Nürnberg.
Das Berufungsverfahren gegen Time Partner Personalmanagement zum Urteil in
Würzburg findet am Landesarbeitsgericht Nürnberg am 7.3.2019 um 13h statt!
Möglichst zahlreiche solidarische Begleitung ist erwünscht.
Der Kläger(in) hat Rechtsschutz von der Gewerkschaft Ver.di.
In einer Mail an Prof. Däubler teilt der verantwortliche Rechtsschützer mit, man werde einen Antrag auf Vorlage an den Europäischen Gerichtshof stellen, um den genauen Inhalt der EU-Leiharbeitsrichtlinie klären zu lassen.
Quelle: Labournet
Kündigungstermine in der Zeitarbeit 2019 (BAP und IGZ)
Entgelttarifvertrag:
Sechs Monate Frist zum Monatsende zum 31.12.2019
Manteltarifvertrag (Urlaub, Weihnachtsgeld etc.):
Kündbar jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten
Entgeltrahmentarifvertrag (Entgeltgruppeneinstufung,Beschreibung):
Kündbar jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten
Anregung von ZOOM zur Diskussion:
a) Wir wollen nix!
b) Darf es etwas mehr sein?
c) Was könnte alles besser sein?
Falls b) und/oder c) bevorzugt bitte Vorschläge einbringen!!!
Prekäre Beschäftigung - Aktuelle Entwicklungen und gewerkschaftliche Forderungen
Unter diesem Titel ist im November 2018 die DGB-Publikation „Arbeitsmarkt aktuell“ erschienen. Sie enthält u.a. umfassende Informationen zum Thema Leiharbeit.
„(...) 2017 hat die Leiharbeit mit über einer Million Beschäftigte in Deutschland einen Höchststand erreicht. 2018 sind die Zahlen leicht rückläufig. Eine Ursache hierfür sind die Flüchtlinge, die verstärkt über Leiharbeit in Erwerbstätigkeit integriert werden. Auch die schärferen Sanktionen bei Scheinselbständigkeit könnten dazu geführt haben, dass Betriebe Werkverträge durch Leiharbeit ersetzen. Ziel der Gesetzesreform von 2017 war es, Leiharbeit und Werkverträgen auf die Kernfunktionen zu beschränken. Eine spürbare Wirkung ist aktuell noch nicht zu sehen. (...)“ Download:
Vorgaben der Leiharbeitsrichtlinie zum Grundsatz „equal pay“ bei der Arbeitnehmerüberlassung
Aus der Stellungnahme der Europa-Abteilung des Deutschen Bundestages zur Frage des Equal-Pay in der Leiharbeit:
Die Leiharbeits-RL lässt eine Abweichung vom Equal-Pay-Grundsatz grundsätzlich zu, soweit das Schutzbedürfnis von Leiharbeitnehmern durch das Bestehen eines unbefristeten Vertrags gewahrt bleibt.
Der Erwägungsgrund 15 der Leiharbeits-RL verweist auf die Option, durch Tarifverträge von der Gleichbehandlung hinsichtlich der wesentlichen Beschäftigungsbedingungen abzuweichen:
„Unbefristete Arbeitsverträge sind die übliche Form des Beschäftigungsverhältnisses. Im Falle von Arbeitnehmern, die einen unbefristeten Vertrag mit dem Leiharbeitsunternehmen geschlossen haben, sollte angesichts des hierdurch gegebenen besonderen Schutzes die Möglichkeit vorgesehen werden, von den im entleihenden Unternehmen geltenden Regeln abzuweichen.“
Art. 5 Abs. 2 Leiharbeits-RL eröffnet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, vom Schlechterstellungsverbot hinsichtlich des Arbeitsentgelts nach Anhörung der Sozialpartner abzuweichen, vorausgesetzt, dass die Leiharbeitnehmer einen unbefristeten Vertrag geschlossen haben und auch für die Zeit zwischen den Überlassungen entlohnt werden.Die Leiharbeits-RL lässt eine Abweichung vom Equal-Pay-Grundsatz grundsätzlich zu, soweit das Schutzbedürfnis von Leiharbeitnehmern durch das Bestehen eines unbefristeten Vertrags gewahrt bleibt.
Der Erwägungsgrund 15 der Leiharbeits-RL verweist auf die Option, durch Tarifverträge von der Gleichbehandlung hinsichtlich der wesentlichen Beschäftigungsbedingungen abzuweichen:
„Unbefristete Arbeitsverträge sind die übliche Form des Beschäftigungsverhältnisses. Im Falle von Arbeitnehmern, die einen unbefristeten Vertrag mit dem Leiharbeitsunternehmen geschlossen haben, sollte angesichts des hierdurch gegebenen besonderen Schutzes die Möglichkeit vorgesehen werden, von den im entleihenden Unternehmen geltenden Regeln abzuweichen.“
Art. 5 Abs. 2 Leiharbeits-RL eröffnet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, vom Schlechterstellungsverbot hinsichtlich des Arbeitsentgelts nach Anhörung der Sozialpartner abzuweichen, vorausgesetzt, dass die Leiharbeitnehmer einen unbefristeten Vertrag geschlossen haben und auch für die Zeit zwischen den Überlassungen entlohnt werden.
Der vollständige Text findet sich hier: Ausarbeitung Equal-Pay
Angesichts der zunehmenden Befristungen in der Leiharbeit fragt ZOOM: Ist der Tarifabteilung der IGM sowie den Tarifkommissionsmitgliedern der IGM das Papier bekannt und wie stehen sie dazu?
IG Metall Leiharbeitskampagne - update
Gleiches Geld für gleiche Arbeit -Gleiche Rechte für Alle
das Normalste von der welt - sollte man denken ...
Equal Pay muss man offensichtlich einklagen!
Klage in Aschaffenburg geht in Berufung!
"Die von LabourNet Germany unterstützte Leiharbeitnehmerin in der Lagerlogistik bei H&M hat in erster Instanz ihren Prozess gegen Time Partner Personalmanagement GmbH um gleiche Bezahlung wie Stammkräfte ("equal pay") vor dem ArbG Würzburg verloren. Für das Berufungsverfahren hat ver.di nun Rechtsschutz gewährt, obwohl man das Verfahren nur gewinnen kann, wenn man gleichzeitig die DGB-Tarife für die Leiharbeit für unwirksam hält. In einer Mail an Prof. Däubler teilt der verantwortliche Rechtsschützer mit, man werde einen Antrag auf Vorlage an den Europäischen Gerichtshof stellen, um den genauen Inhalt der EU-Leiharbeitsrichtlinie klären zu lassen. Außerdem soll die Tarifzuständigkeit der DGB-Tarifgemeinschaft für alle Leiharbeitnehmer in Frage gestellt werden. Auf den weiteren Verlauf des Verfahrens kann man gespannt sein." link
20 Jahre iGZ in Münster
Während der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) sein 20-jähriges Bestehen feiert, fordern Gewerkschafter weitere Verbesserungen.
Aktion beim 20jährigen Jubiläum des iGZ in Münster
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sieht bei der Leiharbeit „noch viel Raum“ für Verbesserungen. „Die Arbeitgeber-Verbände müssen mehr dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten stärker der ‚Normalarbeit‘ anzunähern“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Am 17. Mai 2018 feierte der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) mit einem Bundeskongress sein 20-jähriges Bestehen.
Annelie Buntenbach kritisierte: „Leiharbeit ist immer noch sehr instabil, die Aufstiegsmöglichkeiten sind gering, die Risiken der Flexibilität tragen vielfach die Beschäftigten.“ Die Gewerkschafterin sieht die Arbeitgeber zudem in der Verantwortung, mehr in die Weiterbildung der Beschäftigten zu investieren. „Wer Fachkräfte gewinnen will, muss gute Arbeit, guten Lohn und Perspektiven bieten.“ (link)
Gastredner bei dieser Veranstaltung war Gregor Gysi (Die Linke). (link)
Die Internetplattform chefduzen.de und labournet organisierten eine kleine aber feine Aktion zum Geburtstag des iGZ. (link)
1. Mai 2018
Tariferhöhung in der Leiharbeit
Mehr Geld für Leihbeschäftigte
Ab April 2018 steigen die Tarifentgelte in der Leiharbeit um fast 3 Prozent, im Osten um 4 Prozent. Leihbeschäftigte erhalten dann mindestens 9,49 Euro in der Stunde im Westen und 9,27 Euro im Osten.
Die Tariferhöhung ist ein Teilergebnis aus dem erzielten Abschluss Ende 2016, der für Leihbeschäftigte bis 2019 ein jährliches Plus zwischen 3,5 und 4 Prozent im Osten sowie 2,5 und 3 Prozent im Westen bringt.
Zusätzlich hat die IG Metall in ihren Industriebranchen tarifliche Branchenzuschläge durchgesetzt – je nach Einsatzdauer bis 65 Prozent. Das bringt etwa in der Metall- und Elektroindustrie in der Entgeltgruppe 1 West statt 9,49 Euro bis zu 15,66 Euro.
Wie hoch die Tarifentgelte und Branchenzuschläge sind – darüber geben die IG Metall-Tariftabellen Auskunft. (weiterlesen bei www.igmetall.de)
Betriebsratswahlen bei Randstad-Süd
Die BR-Wahl bei Randstad findet vom 19.März bis 10. April als reine Briefwahl statt. Es gibt sieben Listen. Die IGM-Liste, deren Kandidaten vor allem Zeitarbeiter sind, hat die Nummer 3.
Gerne veröffentlichen wir für die Kollegen der gemeinsamen Liste von IG Metall und IG BCE deren Wahlplakat und die Anleitung für die Briefwahl.
Auf dem Stimmzettel selbst sind nur die ersten beiden Kandidaten, also Frank Schilling und Kirstin Schärl, aufgeführt. Hier nur das Kreuz in den Kreis bei der Liste 3 machen!
Einsendeschluss ist der 11. April.
Streikbruch durch Leiharbeit - Kontrolliert die Arbeitsagentur?
Man stelle sich vor, es ist Streik, und niemand kontrolliert die Einhaltung des Streikbruchverbots durch Leiharbeit ... ?! Gerade im Zusammenhang mit den 24-Std.-Warnstreiks der letzten Tarifrunde in der Metall- und Elektroindustrie und bei den Streiks von Verdi im Einzelhandel 2017 ist so Einiges aufgefallen.
Kontrolle funktioniert nicht
In der Metall- und Elektroindustrie wurden flächendeckende 24-Stunden-Warnstreiks durchgeführt. Die IG Metall hatte ihre organisierten Zeitarbeitnehmer darauf vorbereitet, was zu tun und was zu lassen ist (link). Aber wer soll eigentlich überprüfen, dass die Entleihunternehmen nicht doch auf Leiharbeitskräfte zurückgreifen?
Dass die Kontrolle nicht funktioniert, war im Sommer vergangenen Jahres in Hamburg zu erleben. Von Mai bis Juli 2017 rief Verdi im Einzelhandel an acht Tagen zum Streik auf. Während der Streiktage kamen in einem großen Unternehmen - wie sich später herausstellte - insgesamt 400 Leiharbeitnehmer zum Einsatz. Bis Mitte Januar 2018 wurde noch nicht einmal ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Fordern wir Konsequenzen!
Verstöße gegen das Streikbruchverbot sollen gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 8a, Abs. 2 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) mit Geldbußen bis zu 500.000 € geahndet werden! Pro Fall! Aber wer verfolgt diese Ordnungswidrigkeiten eigentlich? Wer schützt die Gewerkschaften und ihre Mitglieder, für die das Gesetz gemacht worden ist?
Statistik der Arbeitsagentur zur Arbeitnehmerüberlassung
Im Februar 2018 veröffentlichte die Bundesagentur für Arbeit ihre aktuelle Statistik zur Zeitarbeit. Die wesentlichen "Erkenntnisse" sind:
Aktuelle Positionen der IG Metall zur Leiharbeit
Nach der nun offensichtlich abgeschlossenen Tarifrunde der IG Metall in der Metall- und Elektroindustrie fragt sich manche Leiharbeitskraft:
"Und was habe ich als Leiharbeitskraft davon?"
Hier in Auszügen die Positionierung der IG Metall vom Gewerkschaftstag 2015 zur Leiharbeit
Auch nachzulesen in der Broschüre zu diesem letzten Gewerkschaftstag der IG Metall im Oktober 2015: link
FAQ - 10 Fragen und Antworten
zum Umgang mit Leiharbeit während eines Arbeitskampfes
Infos von der IGM Küste: Hier klicken